Selbstevaluation als Instrument einer höheren Selbständigkeit von Schule (P 57) Qualitätssicherung durch Evaluation (P 57a)
Projektbeschreibung
Die Diskussion um Qualität von Schule hat in den letzten Jahren immer
mehr die einzelne Schule in den Blick genommen und sie zum Ausgangs-
und Zielpunkt für Innovationsstrategien gemacht. Als primärer Ort der
Schulentwicklung steht die Einzelschule im Zentrum von Entwicklungs-
und Veränderungsprozessen, die einerseits eigene Profilbildungen
innerhalb ihrer spezifischen Lernkultur oder Schulkultur erfordern und
andererseits einer Gestaltungsautonomie bedürfen, die diesen
schulischen Profilierungen gerecht wird. Viele Schulen haben in den
vergangenen Jahren Schritte zur Profilierung und zur eigenen
Schulprogrammgestaltung unternommen. Dabei konnten erste Erfahrungen
mit der Evaluation, Revision und Reflexion von Schulprogrammen gemacht
werden. Systematische Konzepte, methodische Verfahren und Instrumente
der Planung und Qualitätskontrolle, die Schulen bei der Verstetigung
und Weiterentwicklung von Schulprogrammen unterstützen können, liegen
bisher jedoch noch nicht vor. Die Bund-Länder-Kommission hat in
Zusammenarbeit mit den Ländern Brandenburg, Bremen und
Nordrhein-Westfalen für das Schuljahr 1996/97 zwei dreijährige
Modellversuche eingerichtet, die diese Problematik aufgreifen:
"Selbstevaluation als Instrument einer höheren Selbständigkeit von
Schule" (Brandenburg, NRW), "Qualitätssicherung durch Evaluation"
(Bremen). Ihr Ziel ist die Entwicklung und Erprobung von Methoden,
Instrumenten und Verfahren, die der Unterstützung, Weiterentwicklung
und Qualitätssicherung der schulischen Arbeit dienen. Dabei sind alle
Bereiche des Unterrichts und des Schullebens angesprochen als
Gegenstand einer umfassenden schulinternen Bestandsaufnahme und
Bewertung - einer Selbstevaluation. Insgesamt nehmen 15 Schulen in drei
Bundesländern an diesen Modellversuchen teil.